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Kosten & Kontakt

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Kosten

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Wenn Sie oder ein Familienmitglied über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, kommt eine Übernahme der Kosten meiner Tätigkeit durch die Rechtsschutzversicherung in Betracht. Dies gilt vorbehaltlich einer etwaig durch Sie zu tragenden Selbstbeteiligung. Gern tätige ich für Sie vorab eine unverbindliche Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Kostenübernahme.

In Verkehrsunfallsachen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Gebühren Ihres Anwalts im Rahmen des Schadensersatzes übernehmen, soweit der Unfallgegner für den Unfall haftet. Soweit nur eine anteilige Haftung des Unfallgegners in Betracht kommt, berate ich Sie über etwaige Kostenrisiken – auch hinsichtlich eines gerichtlichen Verfahrens.

Im Übrigen berechne ich meine Gebühren regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses sieht eine Vergütung entsprechend dem Gegenstandswert (Wert Ihres Anspruches) oder aber entsprechend der Tätigkeit (in Bußgeld- und Strafsachen) vor. In Einzelfällen ist es möglich, abweichend von den gesetzlichen Gebühren eine individuelle Gebührenvereinbarung zu treffen.

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In Verkehrsbußgeld- und Verkehrsstrafsachen biete ich Ihnen vorab eine kostenlose Erstberatung per Telefon oder E-Mail an. Für umfangreichere Erstberatungen in den Bereichen Fahrerlaubnisrecht, im Verkehrsunfallrecht, sowie in den Bereichen des Kauf-, Leasing- und Mietrechts fällt eine Erstberatungsgebühr an. Sollte sich nach der Erstberatung eine Mandatierung ergeben, werden diese Gebühren auf meinen weiteren Gebührenanspruch angerechnet. Auch hier kommt eine Kostenübernahme durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung in Betracht.

Selbstverständlich informiere ich Sie über die anfallenden Kosten, bevor diese anfallen.

Sie haben weitere Fragen zu den Gebühren? Scheuen Sie sich nicht, diese aktiv anzusprechen!

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Fragen kostet nichts! Ich beantworte Ihnen alle Fragen zu meinen Leistungen gern telefonisch.

Sie erreichen uns rund um die Uhr per E-Mail, WhatsApp, Facebook oder über das Kontaktformular. Gern können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin in der Kanzlei vereinbaren.

MEINE ADRESSE

Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Verkehrsrecht
Sarah Eichelmann
Seestraße 43
13353 Berlin


ÜBER MICH

Sie benötigen einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht? Als Fachanwältin und Spezialistin für Verkehrsrecht vertrete ich Sie und Ihr Anliegen professionell und engagiert.